Dienstregelungen und Vergütungsvereinbarungen für Kirchenmusiker/innen
Die untenstehenden Vereinbarungen gelten für Beschäftige, die einen Dienst als Organist/in und/oder Chorleiter/in in den Kirchengemeinden des Bistums Speyer versehen. Sie unterliegen den Regelungen, die die Komission für die Ordnung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für die Diözese Speyer erlässt.
- Beschäftigte, die mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit als Organist/in eingesetzt werden, stehen in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde und werden nach der aktuellen TVÖD-Entgelttabelle entlohnt.
- Beschäftigte, die in Kirchengemeinden mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit als Chorleiter/in eingesetzt werden, sind Honorarkräfte, die nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen und die für die Versteuerung ihrer Honorare selbst verantwortlich sind.