Dienstregelungen und Vergütungsvereinbarungen für Kirchenmusiker/innen

Die untenstehenden Vereinbarungen gelten für Beschäftige, die einen Dienst als Organist/in und/oder Chorleiter/in in den Kirchengemeinden des Bistums Speyer versehen. Sie unterliegen den Regelungen, welche die Kommission für die Ordnung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für die Diözese Speyer erlässt.