Urkunden oder Anerkennungsschreiben für langjährige aktive Kirchenchorsänger/innen, Mitglieder des Vorstandes der Kirchenchöre, Organist/innen und Chorleiter/innen werden ausgestellt für:
- 25 Jahre - Urkunde (vom Pfarrer unterzeichnet)
- 25 Jahre - Anerkennungsschreiben für Mitglieder im Vorstand (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
- 40 Jahre - Urkunde (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
- 50 Jahre - Urkunde (vom Diözesanadministrator* unterzeichnet)
- 60 Jahre - Anerkennungsschreiben + Dombuch (vom Diözesanadministrator* unterzeichnet)
- 65 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Diözesanadministrator* unterzeichnet)
- 70 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Diözesanadministrator* unterzeichnet)
*In der Zeit der Sedisvakanz des bischöflichen Stuhls, werden die Urkunden ab 50 Jahren übergangsweise von Diözesanadministrator Herrn Markus Magin unterzeichnet, bis ein neuer Bischof im Amt ist.
Die Beantragung der Urkunden/Anerkennungsschreiben ist spätestens 8 Wochen vor dem Übergabetermin in schriftlicher Form (an Bistum Speyer, Abteilung Kirchenmusik, Hasenpfuhlstr. 33 b, 67346 Speyer) oder per E-Mail (an kirchenmusik@bistum-speyer.de) mit der Angabe folgender Daten einzureichen:
- Vor- und Nachname
- Dauer der aktiven Zugehörigkeit
- Name des Kirchenchores
- Anschrift für die Zusendung der ausgestellten Urkunden