Gesamtvertrag mit der GEMA

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine ab Januar 2018 geltende  Regelung zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich relevanter Musik bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten verständigt.

Der ausgehandelte Vertrag zwischen der katholischen Kirche und der GEMA hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das gibt den katholischen Einrichtungen langfristig Planungs- und Rechtssicherheit bei der Durchführung der Veranstaltungen. Durch die Pauschalzahlung sind zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und sind sowohl zu melden als auch zu vergüten.

Der VDD hat das Mandat, für die (Erz-)Diözesen und deren Einrichtungen in Deutschland Verträge mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen.

Hier finden Sie das geänderte Merkblatt und den Fragebogen für Veranstaltungen in der Fassung vom 5. Juni 2018.

Merkblatt

Fragebogen

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Vatter, Ass. jur., vom Bischöflichen Rechtsamt Speyer, Tel. 06232/102-241, E-Mail: michael.vatter@bistum-speyer.de zur Verfügung.