GEMA: Musiknutzung in Gottesdiensten oder Konzerten
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat das Mandat, für die (Erz-)Diözesen und deren Einrichtungen in Deutschland Verträge mit den Verwertungsgesellschaften zu schließen.
Weiterhin gilt:
- Die Aufführung ("singen/spielen") von Musik in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen muss weiterhin nicht gemeldet werden. Es fällt keine Vergütung für diese Nutzungen an. Der diesbezügliche Vertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA wurde mittlerweile verlängert.
Seit 1.1.2024 hat sich verändert - mit Bitte um sorgfältige Beachtung:
- Für die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen (Konzerte, Gemeindefeste u.ä.) gilt rückwirkend zum 1.1.24: Die Aufführung von Werken, deren Komponisten noch leben oder bis zu 70 Jahren tot sind, muss gemeldet werden (bis 3 Tage vor der Veranstaltung, um die Nutzungsmeldebestätigung noch rechtzeitig zu erhalten). Hierfür müssen Gebühren entrichtet werden. Die GEMA gewährt allerdings einen Nachlass von 20%. Grund der Änderung: Der bisher bestehende Vertrag konnte nicht verlängert werden. Etwaige Meldebögen aus der Vergangenheit sind nicht mehr gültig. Nutzungsmeldungen sollen stattdessen über das Onlineportal der GEMA https://www.gema.de/portal/ erfolgen. Das Portal verfügt über einen Preisrechner, mit dessen Hilfe sich Veranstaltungen vorab in finanzieller Hinsicht besser planen lassen.
Die GEMA-Hotline ist für Fragen rund um Gebühren, Tarife, Nutzung des Portals unter der Service-Nummer 030/1200210-54 oder 030/58858999 von montags bis freitags in der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
Zusatzinformation:
- Die Aufführung von Werken, deren Komponisten länger als 70 Jahre tot sind, war schon immer frei von Rechten. Diese ist also weder der GEMA zu melden noch zu vergüten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Ordinariat, Referat Z/23 Urheberrecht (rechtsamt@bistum-speyer.de).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der GEMA.