Urkunden oder Anerkennungsschreiben für langjährige aktive Kirchenchorsänger/innen, Mitglieder des Vorstandes der Kirchenchöre, Organist/innen und Chorleiter/innen werden ausgestellt für:
- 25 Jahre - Urkunde (vom Pfarrer unterzeichnet)
- 25 Jahre - Anerkennungsschreiben für Mitglieder im Vorstand (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
- 40 Jahre - Urkunde (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
- 50 Jahre - Urkunde (vom Bischof unterzeichnet)
- 60 Jahre - Anerkennungsschreiben + Dombuch (vom Bischof unterzeichnet)
- 65 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Bischof unterzeichnet)
- 70 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Bischof unterzeichnet)
Die Beantragung der Urkunden/Anerkennungsschreiben ist spätestens 8 Wochen vor dem Übergabetermin in schriftlicher Form mit der Angabe folgender Daten einzureichen:
- Vor- und Nachname
- Dauer der aktiven Zugehörigkeit
- Name des Kirchenchores
- Anschrift für die Zusendung der ausgestellten Urkunden