Ehrungen für Chorsänger/innen

Urkunden oder Anerkennungsschreiben für langjährige aktive Kirchenchorsänger/innen, Mitglieder des Vorstandes der Kirchenchöre, Organist/innen und Chorleiter/innen werden ausgestellt für:

  • 25 Jahre - Urkunde (vom Pfarrer unterzeichnet)
  • 25 Jahre - Anerkennungsschreiben für Mitglieder im Vorstand (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
  • 40 Jahre - Urkunde (vom Diözesanpräses unterzeichnet)
  • 50 Jahre - Urkunde (vom Bischof unterzeichnet)
  • 60 Jahre - Anerkennungsschreiben + Dombuch (vom Bischof unterzeichnet)
  • 65 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Bischof unterzeichnet)
  • 70 Jahre - Anerkennungsschreiben (vom Bischof unterzeichnet)

Die Beantragung der Urkunden/Anerkennungsschreiben ist spätestens 8 Wochen vor dem Übergabetermin in schriftlicher Form mit der Angabe folgender Daten einzureichen:

  • Vor- und Nachname
  • Dauer der aktiven Zugehörigkeit
  • Name des Kirchenchores
  • Anschrift für die Zusendung der ausgestellten Urkunden

Urkunden

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