Anforderungen Aufnahmeprüfung:
Klavier: es sind grundlegende Klavierkenntnisse durch Vortrag zweier leichter Klavierstücke nachzuweisen.
Allgemeine Musiklehre: Nachweis über elementare Kenntnisse in der allgemeinen Musiklehre in Form einer schriftlichen Prüfung.
Singen: Vortrag eines Kirchenliedes oder eines Volksliedes (entfällt bei der D-Organistenausbildung).
Gehör: Hören und Notieren von einfachen Intervallen, Dreiklängen und Rhythmen und einer leichten einstimmigen Melodie.
Ausbildungsinhalte:
Chorleitung, Kinderchorleitung, Liturgisches Orgelspiel, Orgelliteraturspiel, Klavierspiel, Singen und Sprechen, Liturgiegesang (inkl. Gregorianik), Liturgik, Tonsatz, Gehörbildung,
Hier können Sie sich den Ausbildungsverlauf mit den Unterrichtszeiten anschauen in welchem Unterrichtsjahr die o. g. Fächer unterrichtet werden. Je nach Unterrichtsstandort kann sich die Abfolge der Fächer in einem Unterrichtsjahr verändern.
D-Teilbereichsausbildung:
D-Chorleitung: Es entfallen die Fächer Liturgisches Orgelspiel, Orgelliteraturspiel
D-Organist: Es entfallen die Fächer Chorleitung, Kinderchorleitung, Singen und Sprechen, Chorpraktisches Klavierspiel
D-Examen für nebenamtliche Tätigkeit als Organist*in und/oder Chorleiter*in.
Theorie und Instrumentalunterricht: Speyer / Kaiserslautern / Landau / St. Ingbert
Nur Instrumentalunterricht: Blieskastel / Kirchheimbolanden / Ludwigshafen-Rheingönheim / Neustadt / Pirmasens / Rheinzabern / Rockenhausen / Schifferstadt / Weisenheim am Sand / Zweibrücken